Aktuelle Informationen für Großkunden

Fleet.Electrified:

Mit der E-Flotte auf Zukunftskurs.

Wir begleiten Sie bei der Elektrifizierung Ihres Fuhrparks und beraten Sie persönlich zu Planung und Umsetzung. Wir beraten Sie ebenfalls gerne bei der Fahrzeugauswahl, der Planung, Finanzierung, Installation und dem Betrieb der passenden Ladeinfrastruktur in Ihrem Elektro-Fuhrpark.

Beim Umstieg auf Elektromobilität können Sie von Fördermöglichkeiten und Steuervergünstigungen profitieren. Aber auch im täglichen Betrieb können Sie mit Ihrer E-Flotte Geld sparen. Erfahren Sie im Fleet.Electrified Portal, welche Möglichkeiten Sie haben.

0,25- oder 0,5-%-Regelung

Hybrid- und E-Firmenwagen

Ein Elektroauto oder Hybridfahrzeug als Dienstwagen macht auch privat Spaß! Warum? Auf Elektromobilität umzusteigen ist nicht nur für die Umwelt gut, sondern ein E-Fahrzeug bietet dank Steuervorteilen weitere Vorzüge für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Zum Beispiel mit Blick auf die Steuer: Bei der Besteuerung eines Elektroautos entstehen im Vergleich zu Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren bei einem vergleichbaren Fahrzeugpreis geringere geldwerte Vorteile. Das bedeutet, es wird ein niedrigerer Prozentsatz angesetzt als bei der sonst üblichen 1-Prozent-Regelung für Dienstwagen. 

Oder anders gesagt: Bei reinen E-Firmenwagen und Plug-in-Hybriden wird im Gegensatz zu Dienstwagen mit einem Verbrennungsmotor die Bemessungsgrundlage für die geldwerten Vorteile, also der Bruttolistenpreis, halbiert bzw. geviertelt. Was das genau heißt und in welchem Fall welche steuerliche Regelung 2025 gilt, erfahren Sie im Folgenden.

THG-Quote für Großkunden

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* Die Prämie im Jahr 2025 beträgt mindestens 70,- € netto pro Elektrofahrzeug. Mögliche Erhöhungen in einem Kalenderjahr werden Ihnen automatisch gutgeschrieben. Ist das Elektrofahrzeug auf eine Privatperson zugelassen, dann muss die Prämie steuerlich gem. § 22 (3) EStG angesetzt werden. Dabei gilt eine Freigrenze von 255 €.

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