Impressum Škoda Löhr Automobile Mainz
Škoda Löhr Automobile Mainz
Löhr Auto SZ GmbH
Rheinallee 195
55120 Mainz
Telefax: +49 6131 96222-40
Handelsregister: Amtsgericht Wiesbaden HRB 27501
Gerichtsstand: Wiesbaden
USt.-ID: DE 148 720 976
Geschäftsführende: Sylvia Müller-Grzimek, Uwe Finkler
Wir sind als gebundener Versicherungsvertreter nach § 34d Abs. 4 GewO (Ausschließlichkeitsvermittler) über Volkswagen Versicherungsdienst GmbH für die Allianz Versicherungs-AG tätig. Wir sind bei der IHK Südlicher Oberrhein, Schnewlinstr. 11 - 13, 79098 Freiburg, http://www.suedlicher-oberrhein.ihk.de, info@freiburg.ihk.de unter der Versicherungsvertreter-Registriernummer D-3VVU-Q6RGQ-13 registriert.
Gerichtsstand: Wiesbaden
USt.-ID: DE 148 720 976
Geschäftsführende: Sylvia Müller-Grzimek, Uwe Finkler
Wir sind als gebundener Versicherungsvertreter nach § 34d Abs. 4 GewO (Ausschließlichkeitsvermittler) über Volkswagen Versicherungsdienst GmbH für die Allianz Versicherungs-AG tätig. Wir sind bei der IHK Südlicher Oberrhein, Schnewlinstr. 11 - 13, 79098 Freiburg, http://www.suedlicher-oberrhein.ihk.de, info@freiburg.ihk.de unter der Versicherungsvertreter-Registriernummer D-3VVU-Q6RGQ-13 registriert.
Für eventuelle Streitigkeiten zwischen Kunden und Versicherungsvermittlern gibt es die Möglichkeit einer außergerichtlichen Streitschlichtung durch die Ombudsleute des Versicherungswesens.
Versicherungsombudsmann e. V.
Postfach 080632
10006 Berlin
www.versicherungsombudsmann.de
Die gemeinsame Stelle im Sinne des §11a Abs. 1 der Gewerbeordnung ist die
DIHK e. V.
Breite Straße 29
10178 Berlin
Tel. 0180 - 6005850 (0,20 €/Min aus dem dt. Festnetz, höchstens 0,60 €/Min aus Mobilfunknetzen)
www.vermittlerregister.info
Außergerichtliche Streitbeilegung
1. Kfz-Schiedsstellen
a) Ist der Betrieb Mitglied der örtlich zuständigen Innung des Kraftfahrzeughandwerks, kann der Auftraggeber bei Streitigkeiten aus diesem Auftrag (mit Ausnahme von Nutzfahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen) oder - mit dessen Einverständnis - der Auftragnehmer die für den Auftragnehmer zuständige Kfz-Schiedsstelle anrufen. Die Anrufung muss unverzüglich nach Kenntnis des Streitpunktes durch Einreichung eines Schriftsatzes (Anrufungsschrift) bei der Schiedsstelle erfolgen.
b) Durch die Entscheidung der Kfz-Schiedsstelle wird der Rechtsweg nicht ausgeschlossen.
c) Durch die Anrufung der Kfz-Schiedsstelle ist die Verjährung für die Dauer des Verfahrens gehemmt.
d) Das Verfahren vor der Kfz-Schiedsstelle richtet sich nach deren Geschäfts- und Verfahrensordnung, die den Parteien auf Verlangen von der Kfz-Schiedsstelle ausgehändigt wird.
e) Die Anrufung der Kfz-Schiedsstelle ist ausgeschlossen, wenn bereits der Rechtsweg beschritten ist. Wird der Rechtsweg während eines Schiedsstellenverfahrens beschritten, stellt die Kfz-Schiedsstelle ihre Tätigkeit ein.
f) Für die Inanspruchnahme der Kfz-Schiedsstelle werden Kosten nicht erhoben.
2. Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)
Der Auftragnehmer wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.
Versicherungsombudsmann e. V.
Postfach 080632
10006 Berlin
www.versicherungsombudsmann.de
Die gemeinsame Stelle im Sinne des §11a Abs. 1 der Gewerbeordnung ist die
DIHK e. V.
Breite Straße 29
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Tel. 0180 - 6005850 (0,20 €/Min aus dem dt. Festnetz, höchstens 0,60 €/Min aus Mobilfunknetzen)
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Außergerichtliche Streitbeilegung
1. Kfz-Schiedsstellen
a) Ist der Betrieb Mitglied der örtlich zuständigen Innung des Kraftfahrzeughandwerks, kann der Auftraggeber bei Streitigkeiten aus diesem Auftrag (mit Ausnahme von Nutzfahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen) oder - mit dessen Einverständnis - der Auftragnehmer die für den Auftragnehmer zuständige Kfz-Schiedsstelle anrufen. Die Anrufung muss unverzüglich nach Kenntnis des Streitpunktes durch Einreichung eines Schriftsatzes (Anrufungsschrift) bei der Schiedsstelle erfolgen.
b) Durch die Entscheidung der Kfz-Schiedsstelle wird der Rechtsweg nicht ausgeschlossen.
c) Durch die Anrufung der Kfz-Schiedsstelle ist die Verjährung für die Dauer des Verfahrens gehemmt.
d) Das Verfahren vor der Kfz-Schiedsstelle richtet sich nach deren Geschäfts- und Verfahrensordnung, die den Parteien auf Verlangen von der Kfz-Schiedsstelle ausgehändigt wird.
e) Die Anrufung der Kfz-Schiedsstelle ist ausgeschlossen, wenn bereits der Rechtsweg beschritten ist. Wird der Rechtsweg während eines Schiedsstellenverfahrens beschritten, stellt die Kfz-Schiedsstelle ihre Tätigkeit ein.
f) Für die Inanspruchnahme der Kfz-Schiedsstelle werden Kosten nicht erhoben.
2. Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)
Der Auftragnehmer wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.
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DORNBACH GMBH Rechtsanwaltsgesellschaft, Anton-Jordan-Str. 1, 56070 Koblenz, E-Mail: datenschutz@loehrgruppe.de
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